Wer einen günstigen Flug bucht, muss mit weiteren Kosten rechnen – etwa für Gepäck. Das sagt jetzt der Europäische Gerichtshof ( EuGH v. 18.09.2014 C-487/12 )
Das Flugticket war günstig, aber für einen oder gar mehrere Koffer verlangt die Fluggesellschaft Zusatzkosten. Was viele von uns ärgert, haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes in Luxenburg nun ausdrücklich erlaubt ! Denn, so betonen die hohen Herren im Gericht: „Die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks von Fluggästen ist kein unvermeidlicher und unvorhersehbarer Bestandteils des Preises für den Luftbeförderungsdienst.“
Hmm, soll heißen: Handgepäck oder am Airport gekaufte Waren dürfen mitgenommen werden, ohne dass ein Zuschlag fällig wird, Koffer oder andere Gepäckstücke jedoch nicht. Tja und als nächstes bezahlen wir dann bei einer Taxifahrt auch noch „Höchstrichterlich“ das „Benzin / Diesel“ für die geplante Fahrstrecke EXTRA zum Fahrtpreis. Oder wie siehst Du das Urteil ?





2 Kommentare zu "Günstig zahlt man meistens mehrmals"